Regelung der Kältemaschine


Die Kältemaschine wird entweder extern durch Variation der Temperaturen und Vo-
lumenströme oder intern über die Zyklus- dauer geregelt. Der Zyklus wird abgebrochen, wenn die Kälte-Vorlauftem- peratur unter einen Minimalwert fällt. Die Umschaltung in den nächsten Zyklus erfolgt sofort oder nach Durchschreiten eines festgelegten Hysteresebereichs.

Der Zyklus wird auf 21 Minuten verlängert, wenn eine minimale Kälte-Rück-lauftempe-
ratur unterschritten wird.

Unter Nennbedingungen läßt sich mit beiden Maßnahmen die Leistung ver- ringern. Die Zyklusverlängerung bietet dabei den Vorteil eines besseren Kälte- verhältnisses. Sind die Volumenströme wie in Dresden verringert, kann man nur durch Zyklusverkürzung die Leistung wesentlich einschränken.

 Die Zyklusverkürzung bietet einen breiten Regelbereich, hat jedoch den Nachteil der Verschlechterung des Kälteverhältnisses. Sie kann zum Beispiel dann eingesetzt werden, wenn eine Wärmequelle konstanter Leistung, wie ein Blockheiz- kraftwerk vorhanden ist.

Das Kälteverhältnis läßt sich im Teillast- bereich erhöhen, indem nicht sofort umgeschaltet, sondern erst eine Schalthysterese durchfahren wird. 

Dennoch ist es deutlich günstiger, die Leistung über eine externe Variation der Heizvorlauftemperatur zu regeln. Das Kälteverhältnis verringert sich nach den Rechenergebnissen nur wenig.

Am besten wäre es, sowohl die Dauer des 
Gesamtzyklus als auch der Umschaltphase beliebig zu variieren. Man würde dann im Teillastfall Zyklendauer bis zu einer Stunde zulassen. Dies ist gegenwärtig noch nicht möglich.

Einfluß der Zyklusdauer (Rechenwerte)

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